- Geländer
- Ge|län|der [gə'lɛndɐ], das; -s, -:
an der freien Seite von Treppen, Balkonen, an Brücken o. Ä. angebrachte, einem Zaun ähnliche Vorrichtung zum Schutz vor dem Abstürzen und zum Festhalten:ein schmiedeeisernes Geländer; er hielt sich am Geländer fest; sie beugte sich über das Geländer und schaute ins Wasser.Zus.: Brückengeländer, Eisengeländer, Holzgeländer, Treppengeländer.
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Ge|lạ̈n|der 〈n. 13〉 niedriger Zaun zum Festhalten u. als Schutz an Treppen, Balkonen usw. (Brücken\Geländer, Treppen\Geländer) [<gelander (14. Jh.), Kollektiv zu mhd. lander „Stangenzaun“; verwandt mit Laden, Latte]* * *
Ge|lạ̈n|der , das; -s, - [spätmhd. gelender, gelenter, zu mhd. gelanter, Kollektivbildung zu: lander = Stangenzaun (zu ↑ Linde u. eigtl. = Latte, Stange aus Lindenholz)]:an der freien Seite von Treppen, Balkonen u. an Brücken einem Zaun ähnliche, oben mit einem Handlauf o. Ä. abschließende Vorrichtung, die als Schutz vor Absturz u. zum Festhalten dient:ein schmiedeeisernes G.;sich am G. festhalten;sich über das G. beugen.* * *
Ge|lạ̈n|der, das; -s, - [spätmhd. gelender, gelenter, zu mhd. gelanter, Kollektivbildung zu: lander = Stangenzaun (zu ↑Linde u. eigtl. = Latte, Stange aus Lindenholz)]: an der freien Seite von Treppen, Balkonen u. an Brücken einem Zaun ähnliche, oben mit einem Handlauf o. Ä. abschließende Vorrichtung, die als Schutz vor Absturz u. zum Festhalten dient: ein schmiedeeisernes G.; Ein anderer kleiner Junge ... rutscht das G. herunter (Wilhelm, Unter 163); sich am G. festhalten; sich über das G. beugen.
Universal-Lexikon. 2012.